Dass Assistenzhunde vom Leinenzwang entbunden sind, sollte auch in der Stralsunder Hundeverordnung festgeschrieben werden.

Leinenzwang für Assistenzhunde aufheben

Ausruhen für Begleiter auf vier Pfoten: Einen „Antrag zur Änderung der Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Hansestadt Stralsund“ reicht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei in der kommenden Sitzung der Bürgerschaft ein.

Stralsund muss nachziehen

Hinter dem etwas sperrigen Titel verbirgt sich die Aufforderung, dass in der Hansestadt künftig Assistenzhunde, also Blindenführ- und Behindertenbegleithunde, vom Leinenzwang entbunden sind. In der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist diese Ausnahmeregelung längst verankert. „Es wird Zeit, dass wir da nachziehen“, sagt Petra Voß von der bündnisgrünen Fraktion.

Durchschnaufen für Hunde

Für Assistenzhunde ist es dringend notwendig, dass sie im Freien auch abgeleint laufen können. Denn während für normale Hunde bereits das Laufen an der Leine Auslauf bedeutet, ist die Situation bei den Assistenzhunden eine andere. „Das Anleinen oder das Anlegen des Führgeschirrs bedeutet für das Tier, dass es sich sozusagen ,im Dienst‘ befindet, es muss seinen Aufgaben nachkommen, kann sich nicht erholen“, sagt Petra Voß. „Doch gerade auch für diese Hunde sind Erholungsphasen enorm wichtig.“

Zwar gebe es in der Stralsunder Hundeverordnung einige Ausnahmen beim Leinenzwang, doch Assistenzhunde sind davon nicht betroffen – hier müsste eine Einzelfallausnahme beantragt werden. „Doch gerade für Bürger*innen mit einer Beeinträchtigung kann das zu einer enormen bürokratischen Hürde werden“, führt Petra Voß weiter aus und sieht nun die Stadt in der Pflicht.