Antrag Bürgerentscheid zur Sperrung der Durchfahrt durch die Altstadt für Pkw und Lkw

Antrag in der Bürgerschaftssitzung am 6. November 2023

Titel: Bürgerentscheid (Vertreter*innenbegehren) zur Sperrung der Durchfahrt durch die Altstadt im Bereich der Wasserstraße und des Fischmarkts

Einreicher*in: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI

Entscheidung in der Bürgerschaft: Zustimmung GRÜNE, Ablehnung LinkeSPD, CDU/FDP, Bürger Für Stralsund, AfD

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einen Bürgerentscheid mit der folgenden Frage durchzuführen:

„Soll zukünftig eine Sperrung der Durchfahrt durch die Altstadt im Bereich der Was-serstraße und des Fischmarktes unter Beibehaltung der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr umgesetzt werden?“

Der Bürgerentscheid soll am 9. Juni 2024 parallel zur Europa- und Kommunalwahl durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Begründung:

Seit Jahren wird öffentlich strittig darüber diskutiert, ob die derzeit gegebene Durch-fahrung der Altstadt für den Individualverkehr gesperrt werden soll. Seit dem ver-gangenen Jahr liegt der Entwurf der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Altstadt vor, mit dem das Ingenieurbüro für Verkehrslösungen und -systeme, Dresden (IVAS) beauftragt wurde. Das Büro schlug unter anderen eine Sperrung der Durch-fahrt durch die Altstadt im Bereich der Wasserstraße und des Fischmarktes vor. Die Erreichbarkeit der Altstadt sollte von Norden über den Fährwall und die Seestraße bis zur Semlower Straße und von Süden über die Wasserstraße bis zur Badenstra-ße erfolgen. Die Erreichbarkeit durch den ÖPNV sollte gewährleistet sein.

In der letzten Bürgerschaftssitzung deutete die Verwaltung in Beantwortung einer Anfrage durch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen/Die Partei an, dass der Vor-schlag der Fachplaner*innen durch die. Verwaltung überarbeitet werde, da die im Konzept unterbreiteten Vorschläge politisch nicht mehrheitsfähig seien. Wir schla-gen vor die Bürgerinnen und Bürger direkt zu befragen.

Die Mehrheit aller Bürgerschaftsmitglieder kann die Durchführung eines Bürgerentscheides (Vertreterbegehren) beschließen. Finanziell und organisatorisch halten wir es für sinnvoll, den Bürgerentscheid parallel zur Kommunal- und Euro-pawahl durchzuführen. Gemäß Kommunalverfassung können wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises statt durch Beschluss der Gemeindevertre-tung durch die Bürgerinnen und Bürger selbst getroffen werden.