Die GRÜNE Bürgerschaftsfraktion befürwortet den Bau von Windkraftanlagen an der B 96.

Eine Frage der Verantwortung

Zur Debatte um den Bau von Windkraftanlagen im Bereich des Parkplatzes „Rügenblick“ an der B 96 erklärt der Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI,  Jürgen Suhr:

Lebenswerte Welt übergeben

„Die Bewältigung der Klimakrise hat aus meiner Sicht höchste Priorität, wenn wir die Zukunft nachfolgender Generationen verantwortungsvoll gestalten wollen. Es ist eine Frage der Verantwortung, unseren Kindern und Enkeln diese Welt in einem lebenswerten Zustand zu übergeben, denn wir haben keinen Planeten B. Dazu gehört auch eine nachhaltige Energieversorgung aus regenerativen Energien, um den CO2-Ausstoß zu begrenzen. Die Windkraft ist hier ein wichtiger und entscheidender Energieträger. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Bemühungen der Hansestadt Stralsund und ihrer Gesellschaften, Windkraftanlagen am Rügenzubringer zu errichten, denn dieser Standort ist nach bisheriger Erkenntnis sehr geeignet.

Gemeinsam gegen die Klimakrise

Die Klimakrise fordert uns alle dazu auf, Überlegungen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes anzustellen und unseren Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise zu leisten. Sich wegzuducken und auf andere zu verweisen mit dem Hinweis, diese sollten doch die zur Energiewende erforderlichen Solar- und Windkraftanlagen errichten, ist aus meiner Sicht politisch falsch und auch unverantwortlich. Ich freue mich daher ausdrücklich über die Initiative und Planungen der Stadtwerke zur Errichtung der genannten Windkraftanlagen.“

 

Hintergrund: Die seinerzeit bestehenden Windeignungsgebiete in der Region Vorpommern wurden 2015 durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Die Festlegung neuer Windeignungsgebiete in unserer Planungsregion erfolgt über ein regionales Raumentwicklungsprogramm, dass sich derzeit in der 5. Öffentlichkeitsbeteiligung befindet. Bis zum Abschluss des Verfahrens gibt es in der Planungsregion Vorpommern keine Windeignungsgebiete, was bedeutet, dass Windkraftanlagen unter bestimmten rechtlichen Bedingungen im privilegierten Außenbereich errichtet werden dürfen. Rechtliche Grundlagen sind dabei vor allem das Baugesetzbuch und das Bundesemmissionsschutzgesetz. Der Standort an der B 96 am Parkplatz „Rügenblick“ ist nach derzeitiger Einschätzung geeignet.