Einführung eines Kurzstreckentarifes für Stralsund (Antrag zur Bürgerschaft am 6.4.2017)

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen in Gespräche, bzw. Verhandlungen einzutreten, um die Möglichkeit der Einführung eines Kurzstreckentickets für den öffentlichen Personennahverkehr in Stralsund zu eruieren und durchzusetzen.

Begründung:

Mit der Einführung eines neuen Tarifsystems für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Vorpommern-Rügen waren auch für die Nutzer der Stralsunder Stadtbusse erhebliche Kostensteigerungen verbunden. Eine Reduzierung des ÖPNV-Angebots in Stralsund konnte nur dadurch abgewendet werden, dass sich die Hansestadt Stralsund mit einer Summe von jährlich 100.000,– Euro an der Finanzierung des ÖPNV beteiligt.
Es ist vor diesem Hintergrund offensichtlich für viele Nutzer des ÖPNV nicht verständlich, dass sich die Kostensteigerungen von teilweise mehr als 10% (etwa für das Einzelticket) für Fahrten im gesamten Stadtgebiet auswirken. Die Bürgerinnen und Bürger, die den ÖPNV nur für eine sehr kurze Strecke nutzen und den Bus bereits an der zweiten oder dritten Station nach der Einstiegshaltestelle wieder verlassen, müssen den gleichen Preis zahlen wie diejenigen, die das ganze Stadtgebiet durchqueren. Diese Regelung ist unverhältnismäßig und könnte durch die Einführung eines Kurzstreckentickets – so wie dies in vielen anderen Städten bereits Praxis ist – korrigiert werden.

2017-04-06_BS_HST_Antrag_Kurzstreckentarif