Große Anfrage in der Bürgersschaft: „Baumfällungen und Waldrodungen“

Mit einer „Großen Anfrage“ wollen wir Baumfällungen und Waldrodungen in der Stralsunder Bürgerschaft zum Thema machen. Die Verwaltung wird in der Sitzung am 22. April 2021 darauf antworten. Die Fragen, um deren Beantwortung wir Oberbürgermeister Dr. Badrow bitten, findet ihr hier:

1. Nach Angeben der Verwaltung wurden laut Baumkataster in den letzten drei Jahren 386 Bäume gefällt und im Gegenzug 458 Bäume gepflanzt. Ist es richtig, dass vor allem ältere Bäume gefällt wurden, während bei den Neuanpflanzungen Jungpflanzen eingesetzt werden?

2. Wie schätzt die Verwaltung die ökologische Leistung älterer Bäume (Sauerstoffproduktion, Artenschutz, Kühlleistung, Verdunstung, Beschattung, etc.) in Bezug auf das Stadtklima ein?

3. Wie stellt sich die ökologische Leistung älterer Bäume im Vergleich zur ökologischen Leistung neu angepflanzter Bäume dar?

4. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der Verlust von 386 vorwiegend älteren Bäumen mit der Anpflanzung von 458 neuen Bäumen nicht ausreichend kompensiert wird?

– Wenn ja, welche Kompensationsleistung (in Bezug auf Neuanpflanzungen) wäre aus Sicht der Verwaltung angemessen?
– Wenn nein, wie berechnet die Verwaltung den erforderlichen Kompensationsausgleich?

5. Im Jahr 2020 wurden lt. Verwaltung ca. 7.000 Bäume gepflanzt. Darüber hinaus plant die Verwaltung in 2021 Aufforstungen in einer Größenordnung von ca. 40.000 Bäumen. Angesichts der Tatsache, dass bei der Bepflanzung von Freiflächen pro Hektar z.B. bei der der Kiefer 10000 – 12000 Pflanzen, bei der Buche zwischen 8000 und 10000 Pflanzen, bei der Eiche zwischen 6000 und 8000 Pflanzen oder bei der Linde oder dem Ahorn 3500 bis 4000 Pflanzen erforderlich sind, erscheinen die Aufforstungsbemühungen der Stadtverwaltung nicht groß zu sein. Hinzu kommt, das möglicherweise ein relevanter Teil der Aufforstungen nicht auf Stralsunder Stadtgebiet erfolgen soll, sondern auf Flächen außerhalb des Stadtgebiets. Nicht zuletzt ist nicht ausgeschlossen, dass die Aufforstungsbemühungen vor allem durch erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, bzw. einen vorgreifenden Ausgleich bedingt sind. Daher erbitte ich Antworten auf die folgenden Fragen:

– In welcher Größenordnung (Anzahl Bäume), mit welchen Baumarten und auf welcher Fläche werden die Anpflanzungen als Kompensationsmaßnahmen durchgeführt?
– In welcher Größenordnung (Anzahl Bäume), mit welchen Baumarten und auf welcher Fläche werden Anpflanzungen durchgeführt, die finanziell gefördert werden?
– In welcher Größenordnung (Anzahl Bäume), mit welchen Baumarten und auf welcher Fläche werden Anpflanzungen durchgeführt, die als vorgreifender Ausgleich verfügbar sind (Waldpunkte)?

6. Der Küstenschutzwald zwischen dem Selliner Weg und Devin ist an einigen Stellen nicht durchgängig geschlossen. Ist der Verwaltung bekannt, dass an einigen Stellen aufwachsende Gehölze immer wieder beseitigt, bzw. zurückgeschnitten werden und wie wird dies bewertet?

– Wer veranlasst und verantwortet die Beseitigung und den Rückschnitt?

7. Die Abholzung auf der Insel auf dem Knieperteich (Weiße Brücken) machte aus meiner Sicht beispielhaft deutlich, dass in der Abwägung oft anderen Belangen und Interessen Vorrang gegenüber dem Erhalt des Baumbestandes eingeräumt wird. Wie gestaltet die Verwaltung in solchen Fällen die vorhergehenden Abwägungsprozesse und welche Möglichkeiten bestehen, um dem Erhalt von Bäumen mehr Gewicht zu geben?

8. Die konservative Mehrheit der Bürgerschaft hat vor 2 Jahren eine Aufhebung der Baumschutzsatzung beschlossen.

– Welche Folgen hatte dieser Beschluss?

9. Eine Waldfläche an der Feldstraße wurde kürzlich großflächig gerodet, einzelne ältere Bäume im Rindenbereich bewusst so geschädigt (geringelt), dass sie kurzfristig absterben werden. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu dieser Maßnahme?

– Wer veranlasst und verantwortet diese Maßnahmen?

10. Wie positioniert sich die Verwaltung dazu, dass seitens des Investors im Bereich des Andershofer Wäldchens (B-Plan 67) erhebliche Bemühungen unternommen werden, um eine Rodung noch während der Brutzeit durchzusetzen und damit Artenschutzbelange hintenanzustellen?

– Unterstützt die Verwaltung diese Bemühungen und wenn ja, in welcher Form tut sie dies?

11. Ist der Verwaltung bekannt, dass am Rande der unter 9 genannten Fläche (Grenze zum Wohnmobilstellplatz) Megaphone aufgebaut sind, um Saatkrähen und andere Vögel zu vergrämen?

– Wenn ja, wie hat die Verwaltung darauf reagiert, bzw. wie beabsichtigt sie darauf zu reagieren?

12. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass sich in dem Waldstück Andershof (B-Plan 67) – konservativ gerechnet – 30000 Bäume befinden und wie beurteilt die Verwaltung dann die Auswirkungen auf das Stadtklima vor dem Hintergrund, dass die Kompensation auf Ummanz mittels des Erwerbs über eine Waldkonto erfolgen soll?