GRÜNE: Ehrenamt stärken – Verwaltungsgebühren für gemeinnützige Vereine abschaffen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt eine Entlastung des Ehrenamts und eine Förderung der Gemeinnützigkeitsarbeit in der Hansestadt. Auf den neuen Verwaltungsvorschlag für die Satzung zu den Verwaltungsgebühren reagieren die GRÜNEN mit einem Änderungsantrag, der die Befreiung gemeinnütziger Vereine und Wohlfahrtsverbände vorsieht und diese somit von solchen Gebühren befreien würde.

Hierzu Richard Kinder, GRÜNES Mitglied im Finanzausschuss:

„Es ist absolut sinnvoll, die gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen dadurch zu entlasten, dass man ihnen die Gebühren für Verwaltungsleistungen erlässt. Dieses Privileg kam bisher vor allem den Kirchen zu Gute. Eine Ausweitung auf Sportvereine, Kulturvereine und andere gesellschaftlich engagierte Organisationen wäre ein starkes Zeichen zur einfachen und effektiven Stärkung des Ehrenamtes in unserer Stadt.“

Unser Änderungsantrag zur Verwaltungsgebührensatzung für die Bürgerschaft am 18.1.2018:

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Vorlage B 0058/2017 „Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund“ wird wie folgt geändert: Unter § 4 „Persönliche Gebührenfreiheit“ wird unter Absatz 1 folgender vierter Punkt ergänzt:

„4. die als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Wohlfahrtsverbände, soweit die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung der Satzungszwecke dient.“

Begründung:
In der bisherigen Fassung der Satzung können neben dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vor allem die Kirchen von Verwaltungsgebühren befreit werden. Diese Regelungen erscheinen sinnvoll und haben sich, vor allem auch in Hinblick auf gesellschaftliche und karitative Aktivitäten, bewährt. Die Hansestadt Stralsund bemüht sich seit Langem darum, das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Um das Ehrenamt und die gemeinnützige Arbeit einfach und effektiv zu fördern, sollen nun auch die gemeinnützigen Körperschaften und Wohlfahrtsverbände von solchen Gebühren befreit werden.

Änderungsantrag zum Downloaden