Kurabgabe im Landkreis – Modellregion weiter denken

Der Landkreis Vorpommern-Rügen verfügt mit der Insel Rügen und der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst sowie der Welt(kultur)erbe-Stadt Stralsund über wichtige Touristenzentren. Diese Küstenzentren strahlen in den gesamten Landkreis aus. Diese Ausstrahlungskraft muss genutzt und verstärkt werden, beispielsweise durch die Einführung einer kostenlosen Nutzung des ÖPNV für Touristen. Für die Finanzierung einer solchen „ÖKurkarte“ für Touristen müssen neue Konzepte entwickelt werden.

Kurabgabenfreiheit für „Einheimische“?

Nach § 22 Landeswassergesetz M-V darf jedermann die Küstengewässer unentgeltlich zum Baden und zum Wasser- und Eissport benutzen und hierzu den Strand betreten. Nur wer über das Umziehen zum Baden hinaus längere Zeit am Strand verweilt, nutzt diesen als Kureinrichtung, und muss Kurabgabe entrichten. Auch das Wandern entlang des Strandes darf nicht verhindert oder abgabepflichtig gemacht werden.

Nach den geltenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes MecklenburgVorpommern dürfen nur Gemeinden eine Kur- oder Fremdenverkehrsabgabe erheben, die als Kur- oder Erholungsort staatlich anerkannt sind. Dementsprechend fehlen zur flächendeckenden Finanzierung Gelder der Gemeinden, die nicht über die Einnahmen verfügen. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine gemeinsame regionale Finanzierung von Tourismuseinrichtungen (noch) nicht umsetzen. Für die finanzielle Umsetzung dieser großen Entwicklungschance bedarf es
vielmehr der Ausweisung des Landkreises als Modellregion. Im Rahmen dieses Projektes könnte dann eine Tourismus-Agentur die
Zusammenarbeit der einzelnen gemeindlichen Kurbetriebe oder Tourismuszentralen koordinieren, Erfahrungen aus anderen Bundesländern bündeln und daraus für unseren Landkreis ein neues Finanzierungsmodell erstellen.

Kai Danter
Vertreter im Ausschuss für Mobilität derBÜNDNISGRÜNEN Kreistagsfraktion