Mehr Schutz für die Jüngsten

An zahlreichen öffentlichen Kindertagesstätten der Hansestadt liegen die Eingangsbereiche an Straßen mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, in Tempo-30-Zonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Das hat eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI in der vergangenen Sitzung der Bürgerschaft ergeben.

Noch einige Abstimmungen notwendig

Demnach gilt diese Verkehrsregelung bei 16 Einrichtungen. Anders verhält es sich bei der Kita „Marienkrone“, die im Innenhof des Tribseer Damms 1a liegt, der Kita am Knieperdamm und der neu eröffneten Kita „An der Stadtkoppel“ in der Barther Straße. Dort, an der viel befahrenen Straße, soll der Bedarf für eine Geschwindigkeitsreduzierung auch in Abstimmung mit der Kita-Leitung noch geprüft werden.

Kinder und Verkehrsteilnehmer schützen

Dazu erklärt Josefine Kümpers, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Die Reaktionen von vor allem kleineren Kindern im Straßenverkehr sind für alle Verkehrsteilnehmer*innen schwer einzuschätzen und oft nicht den Verkehrsregeln entsprechend. Um die Kinder vor Unfällen zu schützen und den Fahrer*innen von Kfz mehr Zeit zum Erkennen von gefährlichen Situationen zu geben und auf diese angemessen reagieren zu können, sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor Kindertagesstätten präventiv auf 30 km/h herabgesetzt werden.“

Situation am Knieperdamm schwierig

Einige Diskussionen hatte es um die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Kita am Kieperdamm in der Vergangenheit gegeben. „Die Auswertung des Unfallgeschehens hat gezeigt, dass im Bereich der Kita keine Unfallhäufungsstelle vorliegt, über mehrere Jahre kein Unfall gemeldet wurde und die Unfälle mit Abkommen von der Fahrbahn nur bei nasser Fahrbahn und nur außerhalb der Betriebszeiten der Kita stattgefunden haben.“ Deshalb sei die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Stralsund zu dem Ergebnis gekommen „dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Kitaeinrichtung nicht erforderlich ist, wohl aber eine beidseitige Anordnung von Tempo 30 bei Nässe für die Kurvenlage.“

Für Josefine Kümpers ist das zwar ein guter Ansatz, trotz allem wäre es aus ihrer Sicht begrüßenswert, „wenn vor allen Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, 30er-Zonen für den Straßenverkehr eingerichtet werden.“

Tempobegrenzung nicht überall möglich

Eine Möglichkeit, vor Einrichtungen von Tageseltern die Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen, gibt es übrigens nicht. Dazu heißt es von der Stadtverwaltung auf die Nachfrage, dass sich das nach der Straßenverkehrsordnung „auf Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser“ begrenze.

Die Antworten auf die Anfrage komplett unter https://webris.stralsund.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=5342