Problem für Stadt und Kreis: Illegale Müllentsorgung

Die Natur als Müllkippe: Die illegale Entsorgung von Müll und Unrat bereiten der Hansestadt und dem Landkreis Vorpommern-Rügen Probleme. Das geht aus einer Anfrage hervor, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI der Stralsunder Bürgerschaft in der vergangenen Sitzung gestellt hatte. Hintergrund ist, dass immer wieder zu beobachten ist, dass Gartenabfälle, Bauschutt oder anderer Müll illegal in Wäldern oder auf anderen Flächen mit natürlicher Vegetation entsorgt werden.

Beispiel Deviner Strand

Jüngstes Beispiel, das den Anwohnern des Stadtteils aufgefallen war, ist der Bereich Deviner Strand. Dort war an der Naturböschung Müll abgeladen worden. „Für das Ökosystem ist das nicht nur ein störender Eingriff, vor allem schädigen Grünschnitt, Bauschutt und manchmal sogar Plastik Pflanzen und Tier in erheblichem Maße“, umschreibt Bürgerschaftsmitglied Arnold von Bosse (Bündnis 90/Die Grünen) das Problem. „Es ist bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass einzelne Bürger*innen dies nicht beachten oder nicht begreifen.“

Von Bosse geht aber auch noch einmal auf die finanziellen Auswirkungen ein: „Nach Angaben des Landkreises sind diesem im vergangenen Jahr für die fachgerechte Entsorgung von illegalen Abfällen in 35 Fällen Kosten in Höhe von 42000 Euro entstanden, Geld, das wir für andere Zwecke gut gebrauchen könnten.“

Die Hansestadt selbst muss ihrer Entsorgungsverantwortung nämlich nachkommen, auch wenn „offensichtlich kein Verursacher feststellbar, die Stadt aber Eigentümerin des Grundstücks ist“, heißt es in der schriftlichen Beantwortung der Fragen.

Werde illegal entsorgter Müll entdeckt, werde das sofort an den Landkreis und die zuständige untere Abfallbehörde weitergeleitet, heißt es von der Stadtverwaltung. Der Landkreis prüfe dann, wen die Entsorgungsverantwortung trifft. Außerdem werde das Entsorgungsverfahren überwacht.

Manchmal dauert es etwas länger

Zu Verzögerungen bis zur tatsächlichen Entsorgung könne es kommen, weil zunächst die untere Abfallbehörde informiert werden müsse. Der Vorschlag der Hansestadt „die Überwachung der Entsorgung von Abfällen außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung für das Gebiet der Hansestadt Stralsund abzunehmen und durch die Hansestadt Stralsund selbst durchzuführen“, fand beim Landkreis keinen Zuspruch.

Für die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten oder auch die Anzeige einer möglichen abfallrechtlichen Straftat ist ebenfalls die untere Abfallbehörde zuständig – genauso wie für die Informationen an Bürger*innen rund um das Entsorgen von Abfällen.

Die Anfrage und die Antworten gibt es hier: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=5342